Olympe de Gouges / Marie Gouze (Frankreich, 1791):
Olympe de Gouges bzw. Marie Gouze war eine französische Schriftstellerin, welche von 1748 bis 1793 lebte.
Sie war eine Befürworterin der Gleichberechtigung, insbesondere der Geschlechter und benutze ihre Werke (Theaterstücke) um dies zu verbreiten. Die erste richtige öffentliche Aufmerksamkeit erhielt sie im Jahr 1785 durch das Stück Zamore et Mirza, welches die Sklaverei in den Kolonien thematisierte und für das sie von der damaligen Gesellschaft geächtet wurde.
Während der französischen Revolution verfasste sie 1791 ihr wichtigstes Werk die Déclaration des droits de la Femme et de la Citoyenne (Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin), welche als Protest gegen die Befürwortung des männlichen Geschlechts zu verstehen war.
1793 wurde sie während der Machtübernahme von Robespierres wie so viele andere verhaftet und schlussendlich von dem Revolutionstribunal verurteilt und hingerichtet.
Laut dem deutschen Historiker Karl Heinz Burmeister hatte neben dem Meinungsbild der Öffentlichkeit über ihre politische Einstellung auch ihr Kampf für die Gleichberechtigung der Frau zu ihrem Urteil geführt, da man „[…]darin eine unerwünschte Einmischung in die den Männern vorbehaltene Politik [empfand].“
Yulexis Almeida Junco (Kuba, 2015):
Yulexis Almeida Junco ist eine Soziologin und lehrt seit 2003 an der Universität von Havanna.
Ihr Fachgebiet ist die Untersuchung des alltäglichen Rassismus sowie die Diskriminierung der Frauen in der kubanischen Gesellschaft. 2015 schaffte sie es einen Kurs über Rassismus und die Gleichberechtigung der Geschlechter an ihrer Fakultät zu etablieren.
Nach ihrer Erfahrung gilt in Kuba das Prinzip „Je dunkelhäutiger du bist, desto mehr wirst du diskriminiert.“(Zitat: Yulexis Almeida).
Obwohl Yulexis Almeida Junco keine bekannte Feministin ist, kann man davon ausgehen, dass sie mit ihrem Engagement und Einfluss als Gelehrte der Universität von Havanna einen großen Schritt zur Gleichberechtigung der Frau in Kuba erreichen wird bzw. mit ihrer Aufklärung die kommenden Generationen auf diesen Missstand aufmerksam machen wird.
Simone de Beauvoir (Frankreich, 1949) und Judith Butler (USA, 1990):
Simone de Beauvoir (1908–1986) und Judith Butler ( geboren 1956) sind Philosophinnen und Schriftstellerinnen, welche sich mit dem gesellschaftlichen Begriff der Frau beschäftigt haben, um das bis dahin verbreitete Bild der Frau zu bekämpfen.
Simone de Beauvoir prägte den Feminismus mit ihrem 1949 erschienenen Buch Das andere Geschlecht, worin sie durch die damalige Bezeichnung der Frau als „das andere Geschlecht“ schlussfolgerte, dass die Frau stets als Abweichung vom Mann betrachtet wird und nicht als Individuum. Und da das Bild des Mannes durch und durch als Positives erachtet wurde, bedeutete jede Abweichung dessen etwas Negatives (zumindest in Relation).
Damit machte sie klar, dass das Bild der Frau als zweitrangiges Geschlecht keine unumstrittene Tatsache ist, sondern nur von dem etablierten Weltbild dazu gemacht wird.
Judith Butler führt Simone de Beauvoirs Theorie des „anderen Geschlecht“ weiter, indem sie das besagte „Geschlecht“ als gesellschaftliches Konstrukt betrachtet, welches nicht der Natur des Menschen entspricht und über den bis dahin einzigen Kategorien Frau und Mann hinausgehen sollte.
Mit ihrer Schrift Gender Trouble: Feminism and the Subversion of Identity (Das Unbehagen der Geschlechter) stieß sie 1990 die Diskussionen um die Queer-Theorie an.
Zudem verdeutlichte sie, dass eine Einteilung der Geschlechter bestimmte Erwartungshaltungen mit sich bringt, welche nicht von allen Vertretern*Innen des jeweiligen Geschlechts erfüllt werden können, geschweige denn wollen.
Elisabeth Selbert (Deutschland, 1949):
Elisabeth Selbert (1896–1986) war eine SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat 1948/1949 und gilt als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“.
Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft wurde Elisabeth Selbert 1948 für die SPD in den Parlamentarischen Rat gewählt, der die Aufgabe hatte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Unter den 65 Mitgliedern war sie eine der nur vier Frauen.
Bei der Debatte bezüglich dem Gleichheitsrecht (Artikel 3) lag die Tendenz zunächst bei der ursprünglichen Formulierung „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“, welche noch aus der Weimarer Verfassung stammte. Selbert wollte allerdings sicherstellen, dass der Staat ein Pflichtbewusstsein für die Gleichberechtigung entwickelt und kämpfte daher für eine Neuformulierung.
Mithilfe damaliger Frauenrechtsorganisationen und anderer Abgeordneter konnte Selbert – nach mehreren gescheiterten Abstimmungen – schließlich den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3 GG) durchsetzen.
Durch diese Änderung mussten viele der damaligen familienrechtlichen Bestimmungen, die noch aus dem Jahr 1896 stammten, ebenfalls überarbeitet werden, da sie nun dem neuen Grundsatz widersprachen.
Schlussendlich wurde das neue Gleichberechtigungsgesetz 1957 verabschiedet.